Erste-Hilfe-Auffrischungskurs Gruppe B Anzahl der Stunden 04

Die Ausbildung des Erste-Hilfe-Helfers im Betrieb ist gemäß Art.. 37 D.Lgs. 81/08.

Das interministerielle Dekret. 388/03 stellt eine Klassifizierung von Unternehmen und Produktionseinheiten dar, die darauf ausgerichtet ist, sie in drei Risikogruppen einzuteilen (Gruppe A, B und C). Diese Klassifizierung erfolgt auf der Grundlage der Anzahl der Mitarbeiter, des Produktionssektors und der Berufsrisiken.

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